6. Kapitel: Hintergrundinformationen


Ludwig II. war ja gar nicht krank, er war das Opfer einer gigantischen und abgefeimten Intrige. Nachdem Prinz Luitpold in hochverräterischer Weise die Regentschaft an sich gerissen hatte, wurde Ludwig durch ein Gefälligkeitsgutachten für verrückt erklärt, entmündigt (ohne ordentliches Verfahren! Staatsminister a. D. Dr. Peter Gauweiler) verhaftet und gegen seinen Willen in Schloß Berg eingekerkert. Da die Gefahr einer Flucht oder einer Befreiung sowie der Solidarisierung weiter Teile einer (noch heute) königstreuen Bevölkerung gegeben war - die Verantwortlichen wußten ja genau, daß Ludwig nicht geisteskrank war - mußte der König sterben. So wurde er von Mörderhand (in Zusammenarbeit mit dem preußischer Geheimdienst?) erschossen - ebenfalls der nun lästig gewordene Mitwisser und Zeuge Gudden. Die beiden Leichname warf man im Abstand von einer guten Stunde in den See; (die Uhr Guddens blieb erst 1 1/4 Stunden nach der Uhr des Königs stehen) um so das Märchen vom Selbstmord des Königs begründen zu können. In der Lunge des Königs fand sich jedoch kein Wasser, der Beweis, daß Ludwig II. schon tot war. Für die Schußwunden gibt es aber Zeugen: Der königliche Leibfischer Lidl der mit seinem Fluchtkahn schon bereitstand (Albert Widemann konnte die Aufzeichnungen Lidls retten) sowie der königliche Leichenbeschauer Hofrat Dr. med. Magg, der durch Eid und Drohungen zum Schweigen gebracht wurde, enthüllte auf dem Sterbebett seiner Tochter die schockierende Wahrheit: im Rücken des Königs gab es zwei Schußwunden.

Die Verantwortlichen von damals hatten gehofft, daß bald Gras über die unangenehme Sache wachsen würde; dem war aber nicht so. Das Volk liebte gerade diesen König, egal ob tot oder lebendig ("Ludwig III. krepier’ - Ludwig II. steh auf und regier’!" - wurde noch Jahre später mit Teer an die Fassade der Residenz gepinselt)

Die Gefahr, daß der Sarg nach der Machtergreifung durch Hitler geöffnet werden könnte - war so groß, so daß die Verantwortlichen nicht anderes konnten, als den König zu verbringen und über den Vorgang strengstes Stillschweigen zu bewahren (bis auf den heutigen Tag)

Die hartnäckige Weigerung, den Sarg heute, nach immerhin 114 Jahren öffnen zu lassen, wirft ein höchst eigenartiges Licht auf die Verantwortlichen von heute. Der Hinweis auf Totenruhe und Pietät verfängt nicht: selbst Goethes Sarg wurde geöffnet; in der katholischen Kirche ist es seit jeher Brauch, die Heiligen "zur Ehre der Altäre zu erheben", mit anderen Worten, zu exhumieren.

Wer hat damals wie heute ein Interesse daran, daß die Wahrheit niemals ans Licht kommt?

Der gnadenlose Prinzregent verhängte über seinen "vielgeliebten" Neffen die grausamste aller Strafen: Lebenslänglich inhaftiert, ohne Prozeß, ohne Anwalt, ohne Richterspruch, ohne Revision, ohne jeden Kontakt zur Außenwelt, ohne die Aussicht auf eine Begnadigung! Eine inhumanere Bestrafung für jemanden, der gar nichts getan hatte, gibt es wohl nicht! Dann aber wurde dieses Urteil noch in ein Todesurteil umgewandelt. Warum die dubiose Rolle des Herrn Prinzregenten, des Königreichs Bayern Verweser, in diesem Drama von Machtergreifung, Entmündigung, Tod nie aufgeklärt wurde, ist rätselhaft.

Warum das Argument - wer sollte ausgerechnet Ludwig ermorden wollen - nicht stichhaltig sein kann:

Wem nutzte der Tod König Ludwigs II.:

  1. Den Preußen (Ludwig war entschiedener Gegner der Reichsidee)
  2. Dem Prinzregenten (Das Vermögen des Königlichen Hauses diente als Sicherheit für die Bankkredite zur Finanzierung der Schlösser)
  3. Dem Prinzen Ludwig (nachmals Ludwig III.) Der Zurückgesetzte sieht seine historische Chance, für die Luitpoldinische Linie nach der Krone zu greifen; er scheute sich nicht, noch zu Lebzeiten König Ottos (Bruder Ludwig II.) sich die Krone aufs Haupt zu setzten!
  4. Ministerpräsident Lutz (Klebte am Sessel und möchte um jeden Preis weiterregieren, besser gesagt weiterwursteln!) Daß das Kabinett Lutz nach der Königskatastrophe nicht zurücktreten mußte, stellt einen unglaublichen Skandal dar.
  5. Dem Militär (Pazifismus Ludwig II. war in jener "eisenhaltigen" Zeit extrem provokant)

Weitere Motive:
Die Angst vor Strafe (Was Luitpold machte, war immerhin Hochverrat - Todesstrafe!)
Angst vor Entdeckung (die Finanzmanipulationen des Grafen Holnstein hätten diesen bei Entdeckung in eine ziemlich ausweglose Situation gebracht)

Es gab aber auch ein Häuflein Aufrechter, das waren die Organisatoren der Flucht:

Major Horning
Graf Rimbaldi
Graf Peccotz von Eurasburg
Graf Dürkheim
Leibfischer Lidl
Stabskontrolleur Zanders
Wahrscheinlich alles Mitglieder der Coalition, der Geheimorganisation Ludwigs II.

Warum verzichtet eine anerkannte Kapazität wie Dr. Gudden auf die Inaugenscheinnahme des Patienten und verfaßt ein so windiges Gutachten?

Die "Krankheit" ohne Patient war für Dr. Gudden offensichtlich kein Widerspruch.
Das wichtigste wissenschaftliche Arbeitsintrument der damaligen Psychiatrie war ohnehin Chloroform.
Warum der König auch kein Selbstmörder sein konnte: dagegen spricht seine religiöse Einstellung, seine königliche Legitimation über die Taufpatenschaft bis zurück zu Ludwig dem Heiligen, seine Pflichttreue, seine Auffassung eines sakrosankten Königtums.
Als guter Schwimmer wäre es auch rein physisch nicht möglich, sich zu ertränken. Auch die "Herzschlagtheorie" stützt sich auf falsche Tatsachen (Der See hatte weit mehr als 12 Grad - auch hier wird immer wieder mit Absicht falsch berichtet - Mitte Juni kann man im Starnberger See bequem baden)

Das gigantische Zeugenbeseitigungsprogramm:

Von 23 in der Unglücksnacht in Berg nachweisbar anwesenden Zeugen sterben oder werden verbracht 7; immerhin 30%

In St. Michael ist sein Sarg,
aber nicht sein Grab!


"Die Guglmänner in ihrer jahrhundertealten, traditionellen Erscheinungsweise (Schwarzer Habit, Gugl, zwei vor der Brust gekreuzte Fackeln und die Wappenschilde des Königs) vor Schloß Herrenchiemsee"



Die spektakuläre Aktion der Guglmänner zum 113.Todestag am Gedenkkreuz



© Guglmann
Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Guglmänner SM. König Ludwig II. sowie unter Nennung der Quellenangabe: Foto Guglmann


Zurück zum Inhaltsverzeichnis